Förderung der 24-Stunden-Betreuung

Finanzielle Unterstützung für die 24-Stunden-Betreuung

Für eine 24-Stunden-Betreuung kann unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Förderung durch das Sozialministeriumservice beantragt werden.

Bei selbstständigen Betreuungspersonen beträgt die Förderung derzeit:

400 € pro Monat für eine Betreuungsperson
bis zu 800 € pro Monat für zwei Betreuungspersonen

Auch bei einer selbstständigen Betreuungsperson kann im Rahmen der sogenannten 28-Tage-Regelung eine Förderung von 800 € monatlich möglich sein, wenn die Betreuung durchgehend zumindest 28 Tage erfolgt.

Voraussetzungen

Zu den wesentlichen Voraussetzungen gehören unter anderem:

Pflegegeld mindestens Stufe 3

Monatliches Nettoeinkommen der betreuungsbedürftigen Person grundsätzlich höchstens 2.500 €

Die Einkommensgrenze kann sich bei unterhaltsberechtigten Angehörigen erhöhen. Das Vermögen der betreuungsbedürftigen Person wird dabei nicht berücksichtigt. Weitere Voraussetzungen hinsichtlich der Betreuungsperson müssen ebenfalls erfüllt sein.

Bei Pflegegeld der Stufen 3 und 4 wird die Notwendigkeit einer 24-Stunden-Betreuung gesondert geprüft.

Wir unterstützen Sie gerne

Sie haben Fragen zur 24-Stunden-Betreuung und zur möglichen Förderung?

Wir informieren Sie gerne über die notwendigen Schritte und unterstützen Sie bei der Organisation Ihrer Betreuung.

📞 +43 667 7928221
📧 info@bestepflege24stunden.at

Hinweis: Die Gewährung und Höhe einer Förderung wird ausschließlich von der zuständigen Behörde geprüft und entschieden. Die jeweils aktuellen Voraussetzungen erhalten Sie beim Sozialministeriumservice.

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