Finanzielle Unterstützung für die 24-Stunden-Betreuung
Für eine 24-Stunden-Betreuung kann unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Förderung durch das Sozialministeriumservice beantragt werden.
Bei selbstständigen Betreuungspersonen beträgt die Förderung derzeit:
400 € pro Monat für eine Betreuungsperson
bis zu 800 € pro Monat für zwei Betreuungspersonen
Auch bei einer selbstständigen Betreuungsperson kann im Rahmen der sogenannten 28-Tage-Regelung eine Förderung von 800 € monatlich möglich sein, wenn die Betreuung durchgehend zumindest 28 Tage erfolgt.
Voraussetzungen
Zu den wesentlichen Voraussetzungen gehören unter anderem:
Pflegegeld mindestens Stufe 3
Monatliches Nettoeinkommen der betreuungsbedürftigen Person grundsätzlich höchstens 2.500 €
Die Einkommensgrenze kann sich bei unterhaltsberechtigten Angehörigen erhöhen. Das Vermögen der betreuungsbedürftigen Person wird dabei nicht berücksichtigt. Weitere Voraussetzungen hinsichtlich der Betreuungsperson müssen ebenfalls erfüllt sein.
Bei Pflegegeld der Stufen 3 und 4 wird die Notwendigkeit einer 24-Stunden-Betreuung gesondert geprüft.
Wir unterstützen Sie gerne
Sie haben Fragen zur 24-Stunden-Betreuung und zur möglichen Förderung?
Wir informieren Sie gerne über die notwendigen Schritte und unterstützen Sie bei der Organisation Ihrer Betreuung.
📞 +43 667 7928221
📧 info@bestepflege24stunden.at
Hinweis: Die Gewährung und Höhe einer Förderung wird ausschließlich von der zuständigen Behörde geprüft und entschieden. Die jeweils aktuellen Voraussetzungen erhalten Sie beim Sozialministeriumservice.